1572 wird erstmals das Eiderstedter Landrecht in niederdeutscher Sprache erlassen (Herzog Adolf v. Schl.-Holstein Gottorf), eine erweiterte Neufassung erschien 1591, eine hochdeutsche Fassung 1595.
Die Dreilande wurden in zwei Gerichtsbezirke unterteilt, Tönning wird Gerichtsstandort für Eiderstedt. Straf- und Zivilsachen werden vor einem ordentlichen Gericht aus 8 Ratsmännern verhandelt. Als Berufungsgericht tagt jährlich am Vitalitag (15. Juni) das „Vitaligericht” aus 16 Ratsmännern. Seit der ersten Hälfte des 17. Jh. tagt auch die Landschaftsversammlung in Tönning. Nach 1625 (!) wird das Landschaftliche Haus in unmittelbarer Schlossnähe zum Gerichtsort und Tagungsort der Landschaftsverbände. Nach Umbau und Renovierung ist das Landschaftliche Haus heute ein Aparthotel.